Zum Inhalt springen
E&K Verwaltung

Verkauf und Bewertung

Immobilienverkauf: welche Unterlagen Sie vorbereiten können

Veröffentlicht am

Herausgeber: E&K Verwaltung

Für einen Immobilienverkauf sollte der vorhandene Unterlagenstand möglichst früh sichtbar werden. Das bedeutet nicht, dass schon beim ersten Gespräch sämtliche Dokumente vollständig vorliegen müssen. Hilfreich ist eine Übersicht, die vorhandene Nachweise, unklare Angaben und fehlende Unterlagen unterscheidet. Dieser Ratgeber ist eine Vorbereitungshilfe, kein abschließender Pflichtenkatalog.

Illustration mit Verkaufsmappe, Grundriss und Hausmodell für die Unterlagen zum Immobilienverkauf.

Eigentum und Objekt eindeutig zuordnen

Sammeln Sie vorhandene Unterlagen zur Eigentums- und Grundstückszuordnung. Dazu können Grundbuchinformationen, Pläne und Objektunterlagen gehören. Prüfen Sie zunächst, ob sie tatsächlich das zu verkaufende Objekt betreffen und welchen Stand sie haben.

Geben Sie keine rechtliche Erklärung zu Belastungen, Nutzungsrechten oder Zustimmungen allein aus einer unvollständigen Kopie ab. Solche Punkte müssen anhand der tatsächlichen Unterlagen geprüft werden. Der Grundstückskaufvertrag unterliegt grundsätzlich der notariellen Beurkundung nach § 311b BGB; die Unterlagensichtung ersetzt die individuelle notarielle und rechtliche Bearbeitung nicht. [1]

Gebäudeangaben belegbar zusammenstellen

Bereiten Sie vorhandene Pläne, Flächenangaben und Informationen über den Gebäudezustand vor. Trennen Sie dokumentierte Maßnahmen von lediglich geplanten Arbeiten. Eine mündlich erinnerte Modernisierung kann als offener Hinweis erfasst werden, sollte aber nicht ohne Prüfung als nachgewiesene Eigenschaft beworben werden.

Prüfen Sie auch, ob Grundrisse und tatsächlicher Zustand zusammenpassen. Bei Abweichungen sollte vor einer Veröffentlichung geklärt werden, welche Angabe korrekt und welche weitere Prüfung erforderlich ist. Eine attraktive Beschreibung ersetzt keinen belastbaren Dokumentenbezug.

Bei Eigentums­wohnungen die Gemeinschaft berücksichtigen

Bei einer Eigentums­wohnung sind neben wohnungsbezogenen Dokumenten auch die verfügbaren Gemeinschaftsunterlagen für die Vorbereitung relevant. Dazu können Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftspläne, Abrechnungen und Informationen zu dokumentierten Maßnahmen gehören.

Bei der Eigentums­wohnung lohnt sich ein eigener Blick auf bereits beschlossene, aber noch nicht umgesetzte Maßnahmen und Sonderumlagen. Legen Sie den jeweiligen Beschlusstext und vorhandene Finanzierungsinformationen dazu; eine niedrige monatliche Hausgeldangabe erklärt diese Themen nicht. Die folgende Übersicht nennt mögliche Anlaufstellen, keinen automatischen Anspruch auf Auskunft. Zugangsberechtigung und erforderliche Aktualität sind jeweils zu klären.

UnterlageWofür sie gebraucht wirdMögliche Anlaufstelle bei einer Lücke
GrundbuchauszugEigentum, Rechte und Belastungen dem richtigen Grundstück zuordnenGrundbuchamt; Voraussetzungen für Einsicht oder Auszug vorab klären
Grundriss und FlächenunterlagenAufteilung und beworbene Fläche mit Belegen abgleichenEigene Bauunterlagen, Planverfasser oder zuständige Bauaufsicht
Nachweise zu ModernisierungenUmfang und Zeitpunkt durchgeführter Arbeiten belegenRechnungsablage und beteiligte Fachbetriebe
EnergieausweisEnergieangaben für Vermarktung und Besichtigung bereitstellenVorhandene Gebäudeakte, bei WEG auch Verwaltung; bei Neuausstellung berechtigter Aussteller
Teilungserklärung, Beschlüsse und WEG-FinanzunterlagenWohnung, Gemeinschaft, Rücklagen und beschlossene Maßnahmen einordnenEigene Unterlagen und WEG-Verwaltung
Mietvertrag, Nachträge und ZahlungsübersichtBestehende Vermietung und vereinbarte Zahlungen nachvollziehenEigene Mietakte oder beauftragte Miet-/Sondereigentumsverwaltung

Nutzung und Vertragslage nicht auslassen

Bei einer vermieteten Immobilie gehören Mietvertrag und Nachträge, vereinbarte Miete, Vorauszahlungen, Kautionsnachweise und offene Vorgänge in eine gesonderte Übersicht. Unterscheiden Sie bestehende Vermietung von einer nur erwarteten freien Übergabe. Eine geplante Eigennutzung oder Räumung darf nicht als gesichert beworben werden, solange die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ungeklärt sind.

Notieren Sie Angaben, die noch einer Erläuterung bedürfen. Vermeiden Sie einen vollständig wirkenden Datensatz, der auf Schätzungen oder fehlenden Nachweisen beruht. Für ein erstes Gespräch ist eine ehrlich gekennzeichnete Lücke oft hilfreicher als eine nicht nachvollziehbare Zahl.

Aus dem Unterlagenstand den nächsten Schritt ableiten

Ordnen Sie jedes Dokument einem Status zu: vorhanden, zu aktualisieren, unvollständig oder noch zu beschaffen. Besprechen Sie anschließend, welche Punkte für die weitere Vorbereitung zuerst geklärt werden sollten.

E&K führt Immobilienverkauf als eigenen Leistungsbereich. Bringen Sie zum ersten Austausch eine Übersicht Ihres Unterlagenstands mit. Welche Unterstützung vereinbart wird und welche Informationen noch benötigt werden, lässt sich anschließend objektbezogen abstimmen. [2]

Eine weitere Einordnung bietet der Ratgeber zu Einschätzung, Angebotspreis und Gutachten.

Quellen und Einordnung

Quellenabgleich:

  1. [1]§ 311b BGB – Grundstücksverträge
  2. [2]Leistungen von E&K Verwaltung

Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Ob eine Regel auf Ihre Situation zutrifft, hängt unter anderem von den konkreten Unterlagen und Vereinbarungen ab. Eine individuelle rechtliche Prüfung wird dadurch nicht ersetzt.

Der nächste Schritt

Beschreiben Sie das Objekt und Ihren Verkaufswunsch. Den vorhandenen Unterlagenstand können Sie zunächst zusammenfassend angeben.

Immobilienverkauf anfragen

Passende Leistungen

Passende Ratgeber

Alle Ratgeber