Verkauf und Bewertung
Immobilienverkauf: welche Unterlagen Sie vorbereiten können
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Herausgeber: E&K Verwaltung
Für einen Immobilienverkauf sollte der vorhandene Unterlagenstand möglichst früh sichtbar werden. Das bedeutet nicht, dass schon beim ersten Gespräch sämtliche Dokumente vollständig vorliegen müssen. Hilfreich ist eine Übersicht, die vorhandene Nachweise, unklare Angaben und fehlende Unterlagen unterscheidet. Dieser Ratgeber ist eine Vorbereitungshilfe, kein abschließender Pflichtenkatalog.

Eigentum und Objekt eindeutig zuordnen
Sammeln Sie vorhandene Unterlagen zur Eigentums- und Grundstückszuordnung. Dazu können Grundbuchinformationen, Pläne und Objektunterlagen gehören. Prüfen Sie zunächst, ob sie tatsächlich das zu verkaufende Objekt betreffen und welchen Stand sie haben.
Geben Sie keine rechtliche Erklärung zu Belastungen, Nutzungsrechten oder Zustimmungen allein aus einer unvollständigen Kopie ab. Solche Punkte müssen anhand der tatsächlichen Unterlagen geprüft werden. Der Grundstückskaufvertrag unterliegt grundsätzlich der notariellen Beurkundung nach § 311b BGB; die Unterlagensichtung ersetzt die individuelle notarielle und rechtliche Bearbeitung nicht. [1]
Gebäudeangaben belegbar zusammenstellen
Bereiten Sie vorhandene Pläne, Flächenangaben und Informationen über den Gebäudezustand vor. Trennen Sie dokumentierte Maßnahmen von lediglich geplanten Arbeiten. Eine mündlich erinnerte Modernisierung kann als offener Hinweis erfasst werden, sollte aber nicht ohne Prüfung als nachgewiesene Eigenschaft beworben werden.
Prüfen Sie auch, ob Grundrisse und tatsächlicher Zustand zusammenpassen. Bei Abweichungen sollte vor einer Veröffentlichung geklärt werden, welche Angabe korrekt und welche weitere Prüfung erforderlich ist. Eine attraktive Beschreibung ersetzt keinen belastbaren Dokumentenbezug.
Bei Eigentumswohnungen die Gemeinschaft berücksichtigen
Bei einer Eigentumswohnung sind neben wohnungsbezogenen Dokumenten auch die verfügbaren Gemeinschaftsunterlagen für die Vorbereitung relevant. Dazu können Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Wirtschaftspläne, Abrechnungen und Informationen zu dokumentierten Maßnahmen gehören.
Bei der Eigentumswohnung lohnt sich ein eigener Blick auf bereits beschlossene, aber noch nicht umgesetzte Maßnahmen und Sonderumlagen. Legen Sie den jeweiligen Beschlusstext und vorhandene Finanzierungsinformationen dazu; eine niedrige monatliche Hausgeldangabe erklärt diese Themen nicht. Die folgende Übersicht nennt mögliche Anlaufstellen, keinen automatischen Anspruch auf Auskunft. Zugangsberechtigung und erforderliche Aktualität sind jeweils zu klären.
| Unterlage | Wofür sie gebraucht wird | Mögliche Anlaufstelle bei einer Lücke |
|---|---|---|
| Grundbuchauszug | Eigentum, Rechte und Belastungen dem richtigen Grundstück zuordnen | Grundbuchamt; Voraussetzungen für Einsicht oder Auszug vorab klären |
| Grundriss und Flächenunterlagen | Aufteilung und beworbene Fläche mit Belegen abgleichen | Eigene Bauunterlagen, Planverfasser oder zuständige Bauaufsicht |
| Nachweise zu Modernisierungen | Umfang und Zeitpunkt durchgeführter Arbeiten belegen | Rechnungsablage und beteiligte Fachbetriebe |
| Energieausweis | Energieangaben für Vermarktung und Besichtigung bereitstellen | Vorhandene Gebäudeakte, bei WEG auch Verwaltung; bei Neuausstellung berechtigter Aussteller |
| Teilungserklärung, Beschlüsse und WEG-Finanzunterlagen | Wohnung, Gemeinschaft, Rücklagen und beschlossene Maßnahmen einordnen | Eigene Unterlagen und WEG-Verwaltung |
| Mietvertrag, Nachträge und Zahlungsübersicht | Bestehende Vermietung und vereinbarte Zahlungen nachvollziehen | Eigene Mietakte oder beauftragte Miet-/Sondereigentumsverwaltung |
Nutzung und Vertragslage nicht auslassen
Bei einer vermieteten Immobilie gehören Mietvertrag und Nachträge, vereinbarte Miete, Vorauszahlungen, Kautionsnachweise und offene Vorgänge in eine gesonderte Übersicht. Unterscheiden Sie bestehende Vermietung von einer nur erwarteten freien Übergabe. Eine geplante Eigennutzung oder Räumung darf nicht als gesichert beworben werden, solange die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen ungeklärt sind.
Notieren Sie Angaben, die noch einer Erläuterung bedürfen. Vermeiden Sie einen vollständig wirkenden Datensatz, der auf Schätzungen oder fehlenden Nachweisen beruht. Für ein erstes Gespräch ist eine ehrlich gekennzeichnete Lücke oft hilfreicher als eine nicht nachvollziehbare Zahl.
Aus dem Unterlagenstand den nächsten Schritt ableiten
Ordnen Sie jedes Dokument einem Status zu: vorhanden, zu aktualisieren, unvollständig oder noch zu beschaffen. Besprechen Sie anschließend, welche Punkte für die weitere Vorbereitung zuerst geklärt werden sollten.
E&K führt Immobilienverkauf als eigenen Leistungsbereich. Bringen Sie zum ersten Austausch eine Übersicht Ihres Unterlagenstands mit. Welche Unterstützung vereinbart wird und welche Informationen noch benötigt werden, lässt sich anschließend objektbezogen abstimmen. [2]
Eine weitere Einordnung bietet der Ratgeber zu Einschätzung, Angebotspreis und Gutachten.
Quellen und Einordnung
Quellenabgleich:
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung. Ob eine Regel auf Ihre Situation zutrifft, hängt unter anderem von den konkreten Unterlagen und Vereinbarungen ab. Eine individuelle rechtliche Prüfung wird dadurch nicht ersetzt.
Der nächste Schritt
Beschreiben Sie das Objekt und Ihren Verkaufswunsch. Den vorhandenen Unterlagenstand können Sie zunächst zusammenfassend angeben.
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